Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland vorzeigen müssen,
dann beachten Sie bitte:
Ausländische Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: "öffentlich bestellt oder beeidigt".
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.