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Ein zugeklapptes blaues Buch. © Reinhild Kassing

Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde,

können Sie die Geburt ins Geburten-Register eintragen lassen.

Wenn Sie selbst im Ausland geboren wurden,

können Sie Ihre Geburt auch ins Geburten-Register eintragen lassen.

Die Infos in diesem Text sind in beiden Fällen gültig.

Um die Geburt eintragen zu lassen,

können Sie bei uns im Standes-Amt einen Antrag stellen.

Was sind die Gründe für den Eintrag ins Geburten-Register?

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Wann kann ich das machen?

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Was brauche ich dazu?

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Wo bekomme ich deutsche Urkunden?

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Was muss ich dafür tun?

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Was kostet das?

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Weitere Infos

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