Informationen in Leichter Sprache
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Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Angebote barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.
Sie müssen Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn sie nicht sehen können.
- Wenn sie nicht lesen können.
- Oder wenn sie selten im Internet sind.
- Und sich damit nicht so gut auskennen.

Alle sollen die Angebote nutzen können.
Das gilt für Internet-Seiten
und mobile Anwendungen.
Das sind zum Beispiel: Apps.
Das spricht man so: Äpp.
Das ist ein Programm auf dem Handy.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären,
welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Was schon barriere-frei ist.
- Was noch nicht barriere-frei ist.
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Diese Erklärung ist vom 15. Juli 2020.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
ist vom 31. August 2020.
Die Erklärung gilt für www.stadt-koeln.de.
Und für andere Internet-Seiten von der Stadt Köln.