Informationen in Leichter Sprache

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Auf einem roten Buch-Rücken steht das Zeichen für Paragraf. © Reinhild Kassing

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Angebote barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.

Sie müssen Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:

  • Wenn sie nicht sehen können.
  • Wenn sie nicht lesen können.
  • Oder wenn sie selten im Internet sind.
  • Und sich damit nicht so gut auskennen.
Ein Handy. © Reinhild Kassing

Alle sollen die Angebote nutzen können.

Das gilt für Internet-Seiten
und mobile Anwendungen.

Das sind zum Beispiel: Apps.
Das spricht man so: Äpp.
Das ist ein Programm auf dem Handy.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären,
welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.

Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Eine Frau liest in einem Buch. Sie hält ihren Daumen hoch. Sie versteht den Text. © Reinhild Kassing

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Was schon barriere-frei ist.
  • Was noch nicht barriere-frei ist.
  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.

Diese Erklärung ist vom 15. Juli 2020.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
ist vom 31. August 2020.

Die Erklärung gilt für www.stadt-koeln.de.
Und für andere Internet-Seiten von der Stadt Köln.

Was ist barriere-frei?

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Was ist nicht barriere-frei?

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