Sie haben Interesse an einem Ehrenamt?

Als Schöff*in oder Jugendschöff*in sind Sie unabhängig in Ihrer Entscheidung und gleichgestellt mit Berufsrichter*innen. Damit leisten Sie einen unverzichtbaren ehrenamtlichen Beitrag für die Demokratie und die Gesellschaft.
Als Schöff*in sind Sie in der Strafgerichtsbarkeit beim Amtsgericht oder Landgericht Köln tätig. Als Jugendschöff*in erfolgt Ihr Einsatz bei dem Jugendgericht des Amtsgerichts oder Landgerichts Köln.