Bei Altersrenten, die vor der Regelaltersrente beginnen, nimmt die gesetzliche Rentenversicherung derzeit für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme eine Kürzung von 0,3 Prozent - maximal bis zu 18 Prozent - vor.

Die Betriebsrente der Zusatzversorgung mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme entsprechend der Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung, nach derzeitigem Recht höchstens jedoch um 10,8 Prozent.