
Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen und kommunalen öffentlichen Dienstes kann Ihre Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung übergeleitet und damit weiterhin fortgeführt werden.
Durch die Überleitung entsteht eine einheitliche Versicherung für alle Beschäftigungszeiten innerhalb des kirchlichen und kommunalen öffentlichen Dienstes.
Die Überleitung müssen Sie unverzüglich bei Beschäftigungsbeginn bei der neu zuständigen Kasse beantragen.
Bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses zu einem Arbeitgeber, der ebenfalls Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln ist, müssen Sie keine Überleitung beantragen. In diesem Fall ist eine Abmeldung durch den bisherigen und eine Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber ausreichend.
Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde eine getrennte Vereinbarung geschlossen. Hier erfolgt keine Übertragung von Versicherungszeiten und Versorgungspunkten, sondern eine gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten.
Die erreichten Rentenanwartschaften bleiben bei der jeweiligen Kasse bestehen. Im Rentenfall zahlt jede Kasse den bei ihr erworbenen Rentenanteil an die Versicherten aus.