Sie müssen uns grundsätzlich alle Änderungen, die Ihren Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach berühren können, umgehend melden. Dabei müssen Sie Ihre Versicherungsnummer angeben (§ 48 der Satzung).
Insbesondere müssen Sie uns folgende Änderungen mitteilen
- Verlegung des Wohnsitzes oder des dauerhaften Aufenthalts
- Änderung der Bankverbindung
- Änderung der Krankenkasse
- Änderung der Rente aus der Deutschen Rentenversicherung unter Vorlage aller neuen Bescheide einschließlich sämtlicher Anlagen
Ergänzend bei Betriebsrenten für verwitwete Personen
- Erneute Eheschließung bei Witwen-/Witwerrenten
Ergänzend bei Betriebsrenten für Waisen
- Die Beendigung beziehungsweise Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung
- Die Beendigung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist
Verletzung der Anzeigepflichten
Bei Verstößen gegen die Anzeigepflichten müssen Sie zu viel gezahlte Beiträge in voller Höhe zurückzahlen. Wir können zu viel gezahlte Beiträge auch von der laufenden Betriebsrente einbehalten.
Todesfall
Mit dem Tod erlischt der Rentenanspruch. Die Hinterbliebenen beziehungsweise die Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigten müssen uns den Tod der rentenberechtigten Person umgehend mitteilen.
Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) müssen Sie gesondert beantragen.
Rentenerhöhung
Ihre Betriebsrente wird ab dem Rentenbeginn zum 1. Juli jeden Jahres erhöht. Die angepasste Rentenhöhe können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.
Versteuerung ab Rentenbeginn
Ihre Betriebsrente unterliegt grundsätzlich der Steuererklärungspflicht. Ab Rentenbeginn erhalten Sie von uns automatisch eine jährliche Steuermitteilung.