In seiner Sitzung am 3. Mai 2018 hat der Rat die 15. Satzung zur Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschlossen. Nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde wurde die Satzungsänderung im Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 24 am 20. Juni 2018 (ABl. Stadt Köln, Seite 219) öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand der 15. Satzungsänderung ist im Wesentlichen die Umsetzung der Neuregelung zu den rentenfernen Startgutschriften nach der Tarifeinigung vom 8. Juni 2017.

Der Text der aktuellen Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung der 15. Satzungsänderung steht Ihnen ab sofort in unserem Downloadservice zur Verfügung.

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