Verbesserte Bedingungen für Projekte in Köln

Die öffentliche Wohnraumförderung bietet in diesem Jahr neue Verbesserungen. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde verfügt über ein jährliches Globalbudget in Höhe von 95 Millionen Euro. Weitere Fördermittel können nach Ausschöpfung des Globalbudgets in Form einer Budgetaufstockung angefordert werden. Zusätzlich stehen im Rahmen des Wohnungsbauförderprogramms Sonderkontingente für bestimmte Förderbausteine zur Verfügung.  

Wesentliche Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind der Klimawandel und Klimaschutz, sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung von öffentlich geförderten Wohnungen. Die CO2-freie Wärmeversorgung und Energiesicherheit sind hierbei die wichtigsten Ziele. Um weitere Anreize zu schaffen, gibt es entsprechende Zusatzdarlehen. Um den Baukostensteigerungen zu begegnen, werden die Grunddarlehen um 15 Prozent und die hierfür zu gewährenden Tilgungsnachlässe um fünf Prozent erhöht.  

Die Konditionen des Zusatzdarlehens zur Förderung barrierefreien Wohnraums (Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung) wurden deutlich verbessert: Das pauschale Zusatzdarlehen wird um mehr als 70 Prozent von 7.000 auf 12.000 Euro pro geförderter Wohnung aufgestockt. Weitere Zusatzdarlehen für Türen, die elektrisch bedienbar sind, oder über Nullschwellen zum Außenbereich verfügen sowie für jede rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche, werden ebenfalls erhöht.  

Es wurde ein neues Zusatzdarlehen für neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften eingerichtet: Für die Mehrkosten des Baus von genossenschaftlich organisierten Baugruppenprojekten kann ein Zusatzdarlehen von pauschal 60.000 Euro pro geförderter Wohnung gewährt werden. Dies gilt für die ersten fünf Projekte innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Fördermittelbewilligung.  

Gerade in Zeiten gestiegener Baukosten unterstützen die aktuellen Bedingungen der Wohnraumförderung den geförderten Wohnungsbau. Insbesondere freuen mich die deutlich verbesserten Konditionen für die Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen und Wohnungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Hier haben wir in Köln einen großen Bedarf, und ein Ausbau des bestehenden Angebotes ist ein wichtiger Aspekt bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Jetzt sind Akteure der Immobilienwirtschaft gefragt, die Förderung zu nutzen und Wohnraum zu schaffen

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.  

Für den geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen steht in diesem Jahr ein Programmvolumen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung (2022: 1,3 Milliarden Euro). Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln der NRW.Bank und aus Haushaltsmitteln des Landes NRW und Bundesfinanzhilfen zusammen.  

Die Mitarbeiter*innen der Neubau- und Modernisierungsförderung im Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln beraten interessierte Investor*innen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten. Kontaktmöglichkeiten bestehen per E-Mail an wohnungsamt@stadt-koeln.de und per Post.   

Postanschrift:

Amt für Wohnungswesen Neubau- und Modernisierungsförderung

Am Kabellager 11

51063 Köln

Kontaktmöglichkeiten per E-Mail Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022 Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit