Neuer Beigeordneter für Kunst und Kultur wurde ernannt
Mit Schreiben vom 22. September 2021 bestätigt die Bezirksregierung Köln ihre bereits erfolgte Zustimmung vom 2. September zur Wahl von Stefan Charles zum neuen Beigeordneten für Kunst und Kultur der Stadt Köln. Oberbürgermeisterin Reker hat Stefan Charles heute im Historischen Rathaus die Ernennungsurkunde überreicht. Der Beigeordnete tritt sein Amt am 1. Oktober 2021 an.
In ihrem Schreiben kommt die Bezirksregierung zu der Einschätzung, dass die Wahl von Stefan Charles rechtswidrig sei und künftige Verfahren unter anderen Voraussetzungen zu erfolgen hätten. Die Stadt Köln weist diese Rechtsauffassung zurück und hat sich daher mit der Bitte um Klarstellung an die Landesregierung und das zuständige Ministerium gewandt.
Dazu erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker: "Zunächst einmal freue ich mich, dass die Bezirksregierung die Wahl von Stefan Charles nun zum wiederholten Mal bestätigt hat. Mit Herrn Charles bekommt Köln einen hochprofessionellen und engagierten Beigeordneten für Kunst und Kultur und ich sehe unserer Zusammenarbeit mit großer Freude entgegen.
Außerdem begrüße ich es, dass die Bezirksregierung festgestellt hat, dass die zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen der Akteneinsicht fristgerecht und ausreichend waren. Dies wurde von der Fraktion ‚Die Linke‘ ja bestritten. Gleichwohl bin ich über den Vorgang doch auch irritiert. Alle von mir durchgeführten, wie auch alle mir bekannten Verfahren zur Beigeordnetensuche, sind in dieser Art und Weise wie im aktuellen Fall geführt worden. Von daher verwundert es, dass bis dato die Prüfung durch die Bezirksregierung keinen Anlass ergab, diese Verfahren zu kritisieren. Im Gegenteil. Sogar noch vor kurzem wurden solche Verfahren von der Bezirksregierung bestätigt. Ich teile die Rechtsauffassung der Bezirksregierung ausdrücklich nicht und habe Stefan Charles heute seine Ernennungsurkunde überreicht, da die Bezirksregierung mich ja trotz ihrer Einwände nicht angewiesen hat, den Ratsbeschluss zu beanstanden.
Diese Rechtsauffassung habe ich heute sowohl gegenüber dem Rat der Stadt Köln erneuert, als auch der Landesregierung mitgeteilt. Außerdem habe ich um eine Stellungnahme der zuständigen Ministerin gebeten, da ich die Anweisung der Bezirksregierung für zukünftige Verfahren in der Form nicht akzeptieren kann. In meinen Augen geht sie weit über die Vorgaben des Landes hinaus und greift ganz erheblich in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Köln ein. Wir brauchen für zukünftige Verfahren aber Verlässlichkeit und größtmögliche Rechtssicherheit."