Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für Bereich Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen

Um die planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel "Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen" zu schaffen, ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für diesen Bereich erforderlich. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 13. Juni 2013 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen" gefasst.
Der rund 0,3 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Ensen. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden und Osten durch eine Grünfläche, in der sich ein Gebäudekomplex mit einem Judoclub und ein weiteres freistehendes Gebäude befinden
- im Süden durch das Hochufer Porz, das sich weiter entlang des Rheinufers erstreckt und
- im Westen durch die Hohe Straße und das daran angrenzende Wohngebiet.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen. Die Planung knüpft an den im Jahr 2007 im Rahmen der Regionale 2010 durchgeführten Wettbewerb ":rhein - Wohnen am Strom" an. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs wurde in der Zwischenzeit angepasst, ohne dass die Grundzüge der Planung zur Schaffung von Wohnbebauung in Rheinnähe aufgegeben wurden.
Ziel der FNP-Änderung ist die Vorbereitung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum in dem im Wettbewerb vorgesehenen Bereich. Gleichzeitig soll die vorhandene Grünfläche langfristig in ihrem Bestand gesichert werden. Derzeit stellt der FNP für den Änderungsbereich eine Grünfläche mit den Signets "Post" und "Parkanlage" dar. Geplant ist die Erweiterung der angrenzenden Wohnbaufläche um den Änderungsbereich.
Das städtebauliche Planungskonzept kann vom 22. Februar bis einschließlich 8. März 2024 hier abgerufen werden.
Ergänzend wird das städtebauliche Planungskonzept im genannten Zeitraum beim Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, in 51143 Köln, zu den dortigen Öffnungszeiten und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar.
Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-33124 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden. Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 8. März 2024, schriftlich an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz, Sabine Stiller, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, in 51143 Köln, oder per E-Mail an Sabine.Stiller@stadt-koeln.de gerichtet werden.