Bildende Künstler*innen können sich ab sofort bei der Stadt Köln bewerben

Das Kulturamt der Stadt Köln schreibt seit 2020 regelmäßig ihre Mietzuschussförderung für private Ateliers aus. Zu Beginn des Jahres wurden bereits Mietzuschüsse ausgeschrieben und vergeben. Daraus stehen für dieses Jahr noch Mittel zur Verfügung, die nun in einer zweiten Runde ausgeschrieben werden. Die aktuelle Förderphase bezieht sich auf das laufende Jahr 2022 sowie auf die Jahre 2023 und 2024. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, die mindestens seit Januar 2022 einen Atelierraum in Köln privat angemietet haben. Auch Künstler*innen in Ateliergemeinschaften können sich als Einzelperson bewerben. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend mit dem Monat der Anmietung im Jahr 2022 oder frühestens zum 1. Januar 2022 und endet im Dezember 2024.

Der Mietzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier sechs bis 14 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Kaltmiete bis acht Euro ist ein monatlicher Mietzuschuss von pauschal 125 Euro möglich, bei einer Miethöhe von mehr als acht Euro ein pauschaler Zuschuss von 175 Euro. Sofern die Kaltmiete 250 Euro pro Monat nicht überschreitet (in zentraler Lage 350 Euro), beläuft sich der städtische Zuschuss bei einer Zusage auf 50 Prozent der monatlichen Kaltmiete.

Die Anträge sind von den Künstler*innen jeweils einzeln und in digitaler Form an die E-Mail-Adresse der Atelierverwaltung der Stadt Köln zu richten.

E-Mail an die Atelierverwaltung

Einsendeschluss für die Bewerbungen ist Freitag, 14. Oktober 2022. Künstler*innen, die ihr Atelier in einem städtischen Gebäude haben oder ihr Atelier über ein städtisches Belegungsrecht subventioniert von privaten Atelierhausbesitzer*innen anmieten, sind nicht antragsberechtigt. Zudem richtet sich die aktuelle Ausschreibung an Künstler*innen, die nicht bereits seit vielen Jahren von der Stadt gefördert werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung sind hier abrufbar. Künstler*innen erhalten Auskünfte beim Kulturamt der Stadt Köln, Referat Bildende Kunst, Medienkunst und Literatur und Atelierräume/Atelierverwaltung telefonisch unter 0221 / 221-23843 oder 0221 / 221-23466 oder per E-Mail an die Atelierverwaltung der Stadt Köln.

E-Mail an die Atelierverwaltung

Die Fördermaßnahme, die ganz im Sinne der Kulturentwicklungsplanung auf den Erhalt existierender und die Schaffung neuer Kreativräume setzt und Teil des von Szene, Kulturverwaltung und Politik befürworteten Förderinstrumentariums der Atelierförderung ist, wird seit 2020 mit jährlich einer Ausschreibung umgesetzt. So ist der Anteil an Mietzuschüssen, der 2015 noch bei einer Gesamtförderhöhe von 14.000 Euro für einen Turnus alle fünf Jahre lag, seit 2021 jährlich um weitere 20.000 Euro gestiegen. Damit können jedes Jahr etwa 20 weitere Künstler*innen in die Förderung aufgenommen werden. Für 2022 wurden die Fördergelder noch nicht ausgeschöpft, sodass in diesem Jahr eine zweite Ausschreibung zur Vergabe von Mietzuschüssen stattfinden kann.

Mietzuschüsse sind ein effektives städtisches Förderinstrument, um der Atelierverdrängung aufgrund steigender Mietpreise entgegenzuwirken und Künstler*innen individuell, mit ihren in Eigeninitiative gewählten Produktionsorten, zu unterstützen. So soll die Atelierförderung neben der befristeten Vergabe von städtischen Atelierräumen, von Atelierausbauzuschüssen und dem Erschließen von neuen Räumen deutlich erweitert werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit