Zahlungserleichterungen für städtische Steuer- und Gebührenforderungen
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes der Stadt Köln nutzen können.
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge beim Steueramt der Stadt Köln auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Das Steueramt der Stadt Köln weist weiter darauf hin, dass es bei komplexen Steuersachverhalten auch sinnvoll sein kann, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim zuständigen Finanzamt herbeizuführen. Bei Fragen wenden sich Gewerbetreibende daher bitte frühzeitig an das zuständige Finanzamt oder das Steueramt der Stadt Köln.
Darüber hinaus verweist die Stadt Köln darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, hier insbesondere
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer sowie Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren,
- Vergnügungssteuer,
- Zweitwohnungssteuer,
- Kulturförderabgabe
die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.
Für telefonische Nachfragen zur Gewerbesteuer hat das Steueramt eine Hotline unter der Telefonnummer 0221 / 22121460 eingerichtet. Diese steht montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Für allgemeine Nachfragen zu allen Steuerarten steht die zentrale Telefonnummer 0221 / 22121686 von montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Von dort wird an die die zuständige Stelle des Steueramts der Stadt Köln weiter vermittelt.
Schriftliche Fragen und Anträge können an die folgenden Stellen gerichtet werden:
- für die Gewerbesteuer E-Mail: 21-gewerbesteuer@stadt-koeln.de, Fax: 0221 / 221 21030
- für die Grundsteuer sowie die Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren E-Mail: 21-grundsteuer@stadt-koeln.de, Fax: 0221 / 221 21514
- für die Vergnügungssteuern E-Mail: 21-aufwandsteuer@stadt-koeln.de, Fax: 0221 / 221 25402
- für die Zweitwohnungssteuer E-Mail: 21-aufwandsteuer@stadt-koeln.de, Fax: 0221 / 221 21750
- für die Kulturförderabgabe E-Mail: 21-kulturfoerderabgabe@stadt-koeln.de, Fax: 0221 / 221 22907.
Bei laufenden Vollstreckungsmaßnahmen, die ausgesetzt werden sollen, wenden sich Betroffene an die Vollstreckungsabteilung der Kämmerei der Stadt Köln: E-Mail: vollstreckung@stadt-koeln.de, Telefon 0221-221 21564.
Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.