Unterkunft für Geflüchtete in der Ottostraße in Lövenich wird zurückgebaut

Die Stadt Köln wird die mobilen Wohneinheiten in der Ottostraße in Lövenich, in denen Geflüchtete untergebracht waren, zurückbauen. Die letzten Geflüchteten sind dort am 26. Juni 2019 ausgezogen. Sie konnten alle in andere Unterkünfte mit mehr Privatsphäre und überwiegend in abgeschlossene Wohneinheiten verlegt werden. Bei den Umzügen wurde darauf geachtet, dass die bisherigen sozialen Bezüge der Geflüchteten nach Möglichkeit erhalten bleiben und dass, sofern bereits ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde, die räumliche Nähe zum Arbeitsort berücksichtigt wurde.  

Insgesamt standen in der Ottostraße bis zu 62 Unterbringungsplätze für alleinreisende Männer zur Verfügung. Es handelte sich dabei um mobile Wohneinheiten der so genannten ersten Generation, die durch Gemeinschaftsküchen und Sanitäranlagen nur eine sehr eingeschränkte Privatsphäre zuließen. Der Standort wurde Anfang 2015, als die Zahl der Geflüchteten deutlich anstieg, in Betrieb genommen. Die soziale Betreuung der alleinreisenden Männer wurde im gesamten Zeitraum durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen sichergestellt.  

Die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten sinkt seit etwa zwei Jahren langsam, aber kontinuierlich – mit Ausnahme der Wintermonate, in denen immer ein kurzfristiger Anstieg zu verzeichnen ist. Die Stadt Köln hat daher bereits Ende 2017 im Zuge eines zukunftsorientierten Ressourcenmanagements beschlossen, unter anderem die Qualität der Unterkünfte – gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre – für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern und zugleich stadtweit mindestens 1.500 Reserveplätze zu schaffen für den Fall, dass es erneut zu einem Anstieg der Flüchtlingszahlen kommen sollte. Etliche Unterkünfte werden derzeit gebaut. Allein bis Ende 2019 sollten 850 weitere Unterbringungsplätze in abgeschlossenen Wohneinheiten zur Verfügung stehen.  

Aktuell leben 7.669 Geflüchtete (Stand 30. Juni 2019) in Einrichtungen der Stadt Köln. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um die geflüchteten Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit