Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Für die Stadt Köln war Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2024 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:

UnternehmenFunktion und Gremium Einkünfte 2024 in Euro
Koelnmesse GmbHVorsitzende des Aufsichtsrates21.338,25
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbHVorsitzende des Aufsichtsrates2.280,00
NRW.BankMitglied des Beirates2.600,00
rhenag Rheinische Energie AGMitglied des Verwaltungsbeirates500,00
RheinEnergie AGMitglied des Beirates1.000,00
RWE AGMitglied des Beirates4.100,00
Sparkasse KölnBonnBeanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates16.000,00
Stadtwerke Köln GmbHMitglied des Aufsichtsrates2.500,00
Zweckverband der Sparkasse KölnBonnVerbandsvorsteherin1.000,00
  51.318,25

Die Höhe der Abführungspflicht wird vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.

Im Jahr 2023 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 45.054,32 Euro, davon waren 28.364,90 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.

Stand: 31. März 2025