Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Für die Stadt Köln war Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2024 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:
Unternehmen | Funktion und Gremium | Einkünfte 2024 in Euro |
---|---|---|
Koelnmesse GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 21.338,25 |
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 2.280,00 |
NRW.Bank | Mitglied des Beirates | 2.600,00 |
rhenag Rheinische Energie AG | Mitglied des Verwaltungsbeirates | 500,00 |
RheinEnergie AG | Mitglied des Beirates | 1.000,00 |
RWE AG | Mitglied des Beirates | 4.100,00 |
Sparkasse KölnBonn | Beanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates | 16.000,00 |
Stadtwerke Köln GmbH | Mitglied des Aufsichtsrates | 2.500,00 |
Zweckverband der Sparkasse KölnBonn | Verbandsvorsteherin | 1.000,00 |
51.318,25 |
Die Höhe der Abführungspflicht wird vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.
Im Jahr 2023 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 45.054,32 Euro, davon waren 28.364,90 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.
Stand: 31. März 2025