Ist ein Bürgerbegehren zulässig und das zuständige Gremium folgt dem Bürgerbegehren in der Sache nicht, muss innerhalb von drei Monaten nach dieser Entscheidung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Beim Bürgerentscheid können die Abstimmungsberechtigten die zur Entscheidung zu bringende Frage mit "Ja" oder "Nein" beantworten.

Wer darf abstimmen?

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger*innen, die am Abstimmungstag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung ihren Wohnsitz in Köln haben.
  • Alle Abstimmungsberechtigten werden rechtzeitig von der Stadt benachrichtigt.
  • Die Abstimmung erfolgt vor einem Abstimmungsvorstand unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze.

Für das Ergebnis des Bürgerentscheids kommt es darauf an, wie die Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Dies allein reicht aber noch nicht aus: Diese Mehrheit muss stimmenmäßig mindestens 10 Prozent aller Bürger*innen der Stadt Köln ausmachen. Damit soll vermieden werden, dass sich Interessen einer kleinen Minderheit durchsetzen, die in keiner Weise den Willen der Bürger*innen insgesamt widerspiegeln. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.

Kontakt

Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Wahlamt