Zinsen sind ein Entgelt für die Nutzung eines überlassenen Sach- oder Finanzgutes für einen bestimmten Zeitraum. Die Schuldner*in zahlt den Zins an die Gläubigerin beziehungsweise den Gläubiger. Die rechtliche Grundlage sind Verträge, wie zum Beispiel ein Kredit- oder Mietvertrag.