Beiträge sind einmalige Zahlungen, die die Stadt oder Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen erhebt. Nicht dazu zählen die Kosten für Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung.

Bei Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Beiträge auch für deren Verbesserung erhoben werden.