Bezeichnung des Dokumentes, Datum, Aktenzeichen des Dokumentes

Ordnungsverfügung vom 18.03.2025

Datum:

Aktenzeichen: 333-102 ID: 1174650

Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW

Das oben bezeichnete Dokument wird hiermit gemäß § 10 Absatz 2 LZG NRW durch Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Internet öffentlich zugestellt.

Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung und gleichzeitigem Hinweis auf diese Benachrichtigung im Internet zwei Wochen vergangen sind.

Die Zustellung des oben bezeichneten Dokumentes an den Adressaten ist nicht möglich, weil

  • der Aufenthaltsort des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist

Behörde, für die zugestellt wird:

Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin
Historisches Rathaus
50667 Köln

Sie können das Dokument während der Öffnungszeiten bei folgender Dienststelle einsehen in Zimmer 1D24.

Ausländeramt

Adressat

Name und letzte bekannte Anschrift der Person, die das Dokument erhalten soll:

Herr
Younes Chibane


Geburtsdatum: 15.06.1997

Geburtsort: Algerie Setif

Nationalität: Algerien