Aufgrund der aktuellen Lage werden die Beihilfebescheide und sonstigen Schreiben der Beihilfekasse weiterhin an die private Wohnanschrift versendet. Bei der Versendung der Beihilfebescheide kann es in Einzelfällen gegebenenfalls zu Verzögerungen kommen. Diese Verzögerungen wirken sich allerdings nicht auf die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs aus, da diese erst zu laufen beginnt, sobald Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Für den Kundenkreis der Lehrer*innen im Bereich des Schulamtes werden die Beihilfebescheide und sonstigen Schreiben der Beihilfekasse an die Schulen versendet.