Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant mit dem "Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften", die Kostendämpfungspauschale ab 2022 entfallen zu lassen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll dem Landtag in Kürze im Rahmen eines Gesetzespakets zur Anpassung der Beamten-Alimentation zugeleitet werden. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung wird die bisherige Rechtslage weiterhin angewendet. Damit wird auch die Kostendämpfungspauschale für Aufwendungen in Abzug gebracht, die ab dem 1. Januar 2022 in Rechnung gestellt werden. Soweit die geplanten Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, wird die für das Jahr 2022 gegebenenfalls einbehaltene Kostendämpfungspauschale wieder ausgezahlt.

Vor diesem Hintergrund sind Widersprüche gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 nicht erforderlich.

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