Zum 24. Dezember 2021 haben sich einige Änderungen im Beihilferecht ergeben. Mit unserem Infoblatt 01/2022 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte gerne über diese Änderungen sowie aktuelle Themen informieren, unter anderem über die folgenden Themenbereiche:

  • Einkommensgrenze Ehegatt*innen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner*innen
  • Zweibettzimmer im Krankenhaus und Unterbringung einer Begleitperson
  • Voraussetzungen für die Anerkennung der visusverbessernder Operationen
  • Belastungsgrenze
Infobrief 1-2022
PDF, 176 kb