Zum 24. Dezember 2021 haben sich einige Änderungen im Beihilferecht ergeben. Mit unserem Infoblatt 01/2022 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte gerne über diese Änderungen sowie aktuelle Themen informieren, unter anderem über die folgenden Themenbereiche:
- Einkommensgrenze Ehegatt*innen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner*innen
- Zweibettzimmer im Krankenhaus und Unterbringung einer Begleitperson
- Voraussetzungen für die Anerkennung der visusverbessernder Operationen
- Belastungsgrenze