Im Jahr 2005 hat der Rat die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) eingerichtet. Die Kommission trifft sich fünf Mal im Jahr zu nicht öffentlichen Sitzungen.
Aufgabe der Kommission ist es, uns als kommunale Ausländerbehörde bei Härtefallentscheidungen im Rahmen des geltenden Rechts zu beraten. Kann mit dem geltenden Recht keine Lösung im Sinne des*der Betroffenen herbeigeführt werden, kann die Kommission eine Empfehlung zur Vorlage bei der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen (HFK) aussprechen.
Wer sitzt in dieser Beratungskommission?
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
- Vertreter*innen der Politik
- Vertreter*innen der Verwaltung
- Vertreter*innen des Integrationsrates
- Vertreter*innen der freien Wohlfahrtspflege
- Vertreter*innen der Flüchtlingsberatungsstellen
Welche Fälle können von der Kommission besprochen werden?
Folgende Kriterien müssen auf Sie zutreffen, damit Sie für eine Besprechung in Frage kommen:
- Sie sind nicht deutsche*r Staatsbürger*in und nicht Bürger*in der Europäischen Union
- Sie haben kein Aufenthaltsrecht in Deutschland und sind deswegen ausreisepflichtig
- Die Rückkehr oder Rückführung in Ihr Herkunftsland würde für Sie eine besondere Härte darstellen
Mögliche Härtefälle werden auf Vorschlag eines Mitglieds der Kommission eingereicht und von der Geschäftsstelle auf Zulässigkeit geprüft. Sie werden nach Prüfung in der Sitzung vorgestellt und dort wird abgestimmt, ob der Fall zur Beratung angenommen wird.
Welche Fälle sind nicht für die Besprechung durch die Kommission geeignet?
Ein Fall darf nur einmal in die ABK aufgenommen werden. Er darf nicht gleichzeitig:
- vor einem Verwaltungsgericht,
- dem Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen oder
- der Härtefallkommission Nordrhein-Westfalen anhängig sein.
Strafverurteilungen können zu einem Ausschluss des Falles führen.
Für sogenannte Dublin-Verfahren ist die Kommission nicht zuständig. Fälle in denen Asyl-und Fluchtgründe vorgetragen werden, können erst nach abschließender Prüfung durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgeschlagen werden.
Kontakt zur Ausländerrechtlichen Beratungskommission
Annette de Fallois – Diakonisches Werk Köln gGmbH – annette.defallois@diakonie-koeln.de
Claus-Ulrich Prölß – Kölner Flüchtlingsrat e. V. – proelss@koelner-fluechtlingsrat.de
Stefanie Ruffen – FDP-Fraktion im Rat – stefanie.ruffen@stadt-koeln.de
Catherine Schöppen – FDP-Fraktion im Rat – catherine.schoeppen@fdp-koeln.de