Absperrgitter © panthermedia.net/Anna Reinert

Die Anwohnerschutzzone Malerviertel Brauweilerweg umfasst die Wohnstraßen nördlich der Aachener Straße zwischen der Bundesautobahn 1, Bahntrasse und Stadtwald.

Bei Spielen des 1. FC Köln sperren wir die Zufahrtstraßen drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Durchfahrtsverkehr. Bei Konzerten können wir die Sperrung auch früher einrichten. Die genauen Sperrzeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite des RheinEnergieSTADIONs. Bei Beginn der Veranstaltung geben wir die Straßen wieder frei.

Während dieser Zeit können Sie die Sperren ausschließlich mit Durchfahrtsgenehmigung oder Besucherausweis an den aufgeführten Ein- und Ausfahrten passieren. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Durchfahrtsberechtigung immer in Ihrem Fahrzeug mitführen, damit Sie Ihren Wohnort problemlos erreichen können.

Bereich 1 umfasst die Wohnstraßen zwischen Bahngleisen, Äußerer Grüngürtel, Aachener Straße und Vogelsanger Weg.

  • Zu- und Ausfahrt möglich: Brauweilerweg/Vogelsanger Weg

Der Bereich soll um die Wohnstraße "Drosselstraße" ergänzt werden. Wir planen derzeit die genaue Verortung der Sperrungen. Vor der Umsetzung der Erweiterungen werden wir die Anwohnenden über die Sperrungen sowie die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten informieren.

Bereich 2 soll die Wohnstraßen zwischen Bahngleisen, Vogelsanger Weg, Aachener Straße und Bundesautobahn 1 umfassen. Wir planen derzeit die genaue Verortung der Sperrungen. Vor der Umsetzung der Erweiterungen werden wir die Anwohnenden über die Sperrungen sowie die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten informieren.

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Anwohnerschutzzone Malerviertel Brauweilerweg
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Anwohnerschutzzone Malerviertel Brauweilerweg – Bereich 1
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Anwohnerschutzzone Malerviertel Brauweilerweg – Bereich 2
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Anwohnerschutzzonen in der Übersicht
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Weitere Informationen

Durchfahrtsberechtigung beantragen Häufige Fragen und Antworten zum Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION

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