
In Neuehrenfeld möchten wir die Takustraße im Abschnitt zwischen Iltisstraße und Subbelrather Straße sanieren. Im Zuge dessen soll die Takustraße schöner und grüner werden. Wir möchten die Gehwege verbreitern und Fahrradständer aufstellen. Autos sollen eigene Parkplätze erhalten und nicht mehr halbseitig auf dem Gehweg parken.
Das von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossene Radverkehrskonzept sieht für die Takustraße im Abschnitt von Dechenstraße bis Iltisstraße zudem eine Fahrradstraße vor. Die damit notwendige Überarbeitung der Planung verzögert sich. Mit Beginn der Arbeiten ist frühestens 2026 zu rechnen. Ein konkreter Termin kann derzeit nicht genannt werden. Sobald wir die Planung aktualisiert haben werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Die Anliegenden setzen wir rechtzeitig per Hauswurfsendung in Kenntnis.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die Baumaßnahme in der Takustraße erfüllt die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht.
Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. Daher gehen wir derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zu den Planungen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Amtes für Straßen und Radwegebau. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen derzeit keine Auskünfte zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme geben können.