Sanierungsbedürftige Fahrbahndecke der Neuenahrer Straße © Stadt Köln

In Zollstock möchten wir die Neuenahrer Straße zwischen Marienhof und der Kreuznacher Straße sanieren.

Die Sanierung ist notwendig, da die Fahrbahn und die Gehwege stellenweise beschädigt sind. Darüber hinaus wollen wir auch die Beleuchtung erneuern. Die Fahrbahn werden wir im Zuge der Sanierung wieder in Asphalt herstellen, die Gehwege in Plattenbauweise.

Die Sanierung soll 2024 stattfinden. Wir rechnen mit einer Bauzeit von voraussichtlich zwei Monaten.

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Nach der "Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen" in der Fassung vom 3. Mai 2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an uns.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen und unserer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Bei der Neuenahrer Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die beitragsfähigen voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Beleuchtung betragen rund 237.300 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 166.100 Euro. Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Straßenbaubeiträge – Anlass, Berechnungsweise, Verfahren
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