
Im Rahmen des Programms "Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen" möchten wir den Bereich Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/ Liebigstraße umgestalten. Die dort vorhandene Ampelanlage wird abgebaut, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Mit der Umsetzung der Planung werden wir darüber hinaus Vorgaben aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld realisieren.
Der Bezirksvertretung Ehrenfeld werden wir im Sommer 2023 die konkrete Planung zur Baubeschlussfassung vorlegen. Die Umgestaltung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Liebigstraße im Sommer 2025 geplant und wird circa sechs Monate dauern.
Die Planung im Einzelnen
Wir werden die Fahrbahn der Liebigstraße zwischen den Häusern 70 und 147 auf 3,25 Meter reduzieren. Durch die dadurch gewonnene Fläche können wir die Mittelinsel verbreitern und mit drei Bäumen bepflanzen. Damit entsteht an dieser Stelle eine erweiterte Aufstellfläche für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Parkflächen können ohne Umwege erreicht werden.
Den Radverkehr werden wir künftig auf jeweils 1,75 Meter breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn führen. Im östlichen Bereich schließt die Planung zunächst an den Bestand an: Der Radverkehr wird in diesem Bereich auf die Nebenanlagen geführt. Langfristig haben wir vorgesehen, den Radverkehr auch im weiteren Verlauf der Liebigstraße auf der Fahrbahn zu führen.
Vor den Einmündungen Herkulesstraße und Nußbaumerstraße werden wir Überwege für zu Fuß Gehende einrichten, damit diese die Fahrbahn besser queren können. Außerdem bauen wir die Bushaltestelle Schirmerstraße in Fahrtrichtung Osten barrierefrei aus. Da der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Westen wegen ihrer Lage komplexer ist, werden wir diese zunächst nicht verändern.
Ziele der Umgestaltung
Mit der Umgestaltung möchten wir folgende Ziele erreichen:
- Die Verkehrssicherheit wird erhöht
- Die Situation für den fließenden Radverkehr wird verbessert
- Für zu Fuß Gehende wird Barrierefreiheit geschaffen
- Zu Fuß Gehende und Radfahrende bekommen mehr Platz
- Die Ampelanlagen werden abgebaut
- Bäume werden gepflanzt
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Die im Zuge der Umgestaltung vorgesehene Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn der Liebigstraße zwischen Schirmerstraße und Nußbaumerstraße löst eine Beitragspflicht der Anlieger*innen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen aus. Nach der "Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 3. Mai 2022 trägt jedoch das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an uns. Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen und unserer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich. Nach einer ersten Kostenkalkulation wird derzeit angenommen, dass der Anliegeranteil etwa 110.000 Euro beträgt. Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
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Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Planung melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-34205. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-24489.
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