
In Weidenpesch werden wir die Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse sanieren und umgestalten. Die Bezirksvertretung Nippes und der Finanzausschuss hatten die Umsetzung der Maßnahme bereits 2016 beschlossen.
Die Trag- und Frostschutzschichten der Fahrbahn und die Gehwege müssen erneuert werden. Die Fahrbahn wollen wir mit Asphalt wieder herstellen, die Gehwege in Plattenbauweise. Außerdem werden wir die Beleuchtung erneuern. Durch die Umsetzung der Maßnahme wollen wir die Verkehrssicherheit auf der Jesuitengasse erhöhen.
Neben dem Ausbau der vorhandenen Gehwege auf eine Breite von zwei Metern werden wir im Bereich Amboßstraße bis zum Kreisverkehr Jesuitengasse einen zusätzlichen Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich Jesuitengasse, Feuerstraße, Amboßstraße und Floriansgasse einrichten. Außerdem werden im Auftrag der RheinEnergie AG die Versorgungsleitungen erneuert.
Sanierung des Kanals zwischen Pallenbergstraße und Klarissenweg/Klosterfraugasse
Vor Beginn der Straßenbauarbeiten wird der Kanal zwischen Pallenbergstraße und Klarissenweg auf einer Länge von circa 130 Metern erneuert. Der aus dem Jahr 1907 stammende Kanal ist nicht mehr voll funktionsfähig und sanierungsbedürftig. Es handelt sich dabei um einen Mischwasserkanal mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern, der sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt. Er wird durch einen neuen Kanal mit einem Durchmesser von einem Meter ersetzt. Die Vergrößerung ist erforderlich, da die Kapazität nicht mehr ausreicht. Der Kanal dient gleichzeitig als Transportsammler. Zudem werden die im oben genannten Straßenabschnitt vorhandenen Straßenabläufe erneuert beziehungsweise an den neuen Kanal angepasst. Die Baumaßnahme wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln geplant und ausgeführt.
Die Arbeiten im Überblick
- In der Pallenbergstraße haben die Stadtentwässerungsbetriebe bereits gearbeitet und den dortigen Kanal saniert.
- Anschließend folgt die Kanalsanierung in der Jesuitengasse zwischen Pallenbergstraße und Klarissenweg/Klosterfraugasse
- Im Zuge der Kanalbauarbeiten in der Jesuitengasse werden zwischen Amboßstraße und Klosterfrauengasse die Versorgungsleitungen durch die RheinEnergie AG erneuert.
- Im nächsten Abschnitt erneuert die RheinEnergie AG zwischen dem Einmündungsbereich Floriangasse, Feuerstraße, Amboßstraße und dem Kreisverkehr Schmiedegasse die Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Abschließend bauen wir die Gehwege und die Fahrbahn aus.
- Nach Abschluss der Ausbauarbeiten richten wir in der Jesuitengasse zwischen Schmiedegasse und Pallenbergstraße eine Fahrradstraße ein. Damit setzen wir einen Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 30. November 2023 um.
Um die baubedingten Belastungen für alle Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten aus einer Hand durchgeführt und finden in sinnvollen Abschnitten verzahnt statt.
Aktuell führen wir den dritten Bauabschnitt durch. Wie in den vorherigen Abschnitten erneuern wir die Bordsteinanlagen, den Plattenbelag im Gehweg und die Fahrbahndecke. Dafür müssen wir den Kreuzungsbereich Jesuitengasse, Florianstraße, Amboßstraße und Feuerstraße voll sperren. Eine Umleitung schildern wir vor Ort aus. Die zu Fuß Gehenden leiten wir gesichert an der Baustelle vorbei. Für diesen Bauabschnitt werden wir etwa acht Wochen benötigen.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Ein Teil der Kosten für die Erneuerung des Kanals, der Verkehrsflächen sowie der Straßenbeleuchtung werden wir über Straßenbaubeiträge auf die Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der von dieser Straße erschlossenen Grundstücke umlegen. Die Heranziehung erfolgt nach § 8 KAG NRW und unserer Straßenbaubeitragssatzung. Nähere Informationen zu Anlass und Ablauf einer Beitragserhebung entnehmen Sie bitte dem Flyer Straßenbaubeiträge unter Downloads.
Hinweis: Die Anfang 2024 vom Landtag NRW beschlossene Abschaffung der Straßenbaubeiträge hat auf die hier vorliegende Beitragserhebung keine Auswirkungen. Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge gilt nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes nur für Straßenbaumaßnahmen die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden.
Beitragserhebung im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kanals
Da der Mischwasserkanal sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt, berücksichtigen wir zur Ermittlung der Beiträge lediglich den Kostenanteil, der auf die Straßenentwässerung entfällt. Dieser Anteil beträgt regelmäßig 46 Prozent. Der neue Kanal nimmt nicht nur die Niederschlags- und Abwassermengen aus dem betreffenden Straßenabschnitt auf. Er nimmt eine Transportfunktion für Abwässer aus anderen angeschlossenen Kanälen wahr. Deshalb werden die Gesamtkosten zuvor auf einen fiktiven, rein für die Entwässerung der Erschließungsanlage Jesuitengasse erforderlichen Kanaldurchmesser reduziert.
Die geschätzten (Fiktiv-)Kosten für die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Jesuitengasse betragen rund 554.000 Euro. Davon entfallen 46 Prozent auf die Straßenentwässerung, also rund 255.000 Euro. Zuzüglich der Kosten in Höhe von 7.800 Euro für die Erneuerung der Straßenabläufe betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten rund 262.800 Euro. Bei der Jesuitengasse handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 50 Prozent. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Regierung am 24. März 2022 beauftragt, die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu ändern: Die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge sollen zukünftig zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, bisher waren es 50 Prozent. Das gilt für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Am 12. Mai 2022 ist die neu erlassene Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge in Kraft getreten. Damit entfällt die Beitragspflicht der Anlieger*innen.
Beitragserhebung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung
Die geschätzten beitragsfähigen Gesamtkosten für die Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung in der Jesuitengasse von Schmiedegasse bis Amboßstraße betragen rund 975.000 Euro. Aufgrund der Einstufung als Haupterschließungsstraße ergeben sich gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung folgende Anliegeranteile:
- Fahrbahn: 50 Prozent von 402.000 Euro = 201.000 Euro
- Gehwege: 65 Prozent von 508.000 Euro = 330.000 Euro
- Parkflächen: 70 Prozent von 40.000 Euro = 28.000 Euro
- Beleuchtung: 50 Prozent von 25.000 Euro = 12.500 Euro
Die von den Eigentümer*innen zu tragenden Kosten betragen somit rund 571.500 Euro. Wir möchten darauf hingewiesen, dass das Land nur diejenigen Fälle zu 100 Prozent fördern möchte, die nach der bestehenden Förderrichtlinie bereits zur Hälfte gefördert wurden. Eine Erweiterung der Förderung auf straßenbauliche Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind, ist nicht vorgesehen. Der Beschluss zur Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung wurde bereits am 28. April 2016 von der Bezirksvertretung Nippes gefasst. Eine Förderung ist daher nicht möglich.
Nach § 5 Absatz 1 der Straßenbaubeitragssatzung wird der umlagefähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksflächen zueinander verteilt. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke. Die Fläche der von der Jesuitengasse von Schmiedegasse bis Amboßstraße erschlossenen Grundstücke beträgt insgesamt rund 13.500 Quadratmeter. Welche Grundstücke das voraussichtlich sind, können Sie dem vorläufigen Verteilungsplan entnehmen. Damit ergibt sich ein geschätzter Straßenbaubeitrag von etwa 42,40 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei einem 400 Quadratmeter großen Grundstück wären das somit rund 16.960 Euro (Schätzwert).
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte auf Basis von Schätzkosten handelt, die die bauliche und gewerbliche Ausnutzung der Grundstücke unberücksichtigt lassen. Es ist somit möglich, dass der später nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnete Straßenbaubeitrag erheblich abweicht. Wir versenden die Beitragsbescheide erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, die Kosten abschließend feststehen und die Größe und Nutzung der erschlossenen Grundstücke ermittelt wurden. Damit ist erst rund zwei Jahre nach Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen. Die Maßnahmen sind in der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass das Gesamtmaß der Flächen der einzubeziehenden Grundstücke der Kanalbaumaßnahme, abweichend von den ergänzenden Erläuterungen zur Satzungsvorlage, voraussichtlich rund 8.500 Quadratmeter beträgt.
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-31617 gerne an. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-23535.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.