
In Junkersdorf werden wir den Kärntner Weg sanieren. Die Sanierung ist notwendig, da die Fahrbahn und die Gehwege aufgrund ihres Alters erheblich beschädigt sind. Mit der Sanierung beginnen wir voraussichtlich zwischen Juli und September 2024. Die Fahrbahn werden wir mit Asphalt wieder herstellen, die Gehwege in Plattenbauweise.
Aufgrund der geringen Breite der Straße muss diese während der Arbeiten voll gesperrt werden. Die Sanierung führen wir in zwei Bauabschnitten durch, damit die Vollsperrung nur für einen Teilbereich der Straße gilt. Während der Bauarbeiten werden Sie anliegende Grundstücke abschnittsweise nur zu Fuß erreichen können.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Wir gehen derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird. Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die Baumaßnahme im Kärntner Weg erfüllt die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht.
Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der Baumaßnahme haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-29127 anrufen. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-21348. Nutzen Sie auch gerne für Fragen oder Anregungen unser Kontaktformular.