
In Bickendorf wollen wir die Feltenstraße zwischen Äußerer Kanalstraße und Rochusstraße sanieren. Die Sanierung ist notwendig, da die Fahrbahn in einem erheblich beschädigten Zustand ist. Diese besteht unter der sichtbaren Asphaltdecke in weiten Bereichen noch aus altem Kopfsteinpflaster. Aufgrund des Umfangs der Schäden können wir die Fahrbahn nur im Vollausbau sanieren. Da die Sinkkastenleitungen nach Überprüfung durch die Stadtentwässerungsbetriebe alle mittelgroße bis große Beschädigungen aufweisen, müssen wir zusätzlich die Leitungen bis zum Hauptkanal erneuern. Um gegen zukünftige Starkregenereignisse besser gerüstet zu sein, werden wir in der gesamten Fahrbahn Doppelsinkkästen einbauen. Bei den Gehwegen, die in einem besseren Zustand sind, reicht voraussichtlich ein Austausch des Oberflächenbelages aus.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die vorgesehene Baumaßnahme in der Feltenstraße sowie die bereits durchgeführte Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfüllen die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegen damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht.
Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. Daher gehen wir derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
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Rufen Sie uns montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-27831 gerne an. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-24489.
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