Neben Einzelgräbern für Tot- und Fehlgeborene bieten wir auch die Beisetzung in thematisch gestalteten Gemeinschaftsgrabfeldern an. Für das Grabnutzungsrecht auf den Gemeinschaftsfeldern werden Gebühren in Höhe von derzeit 52 Euro erhoben. Die Beisetzung des kleinen Sarges wird mit Gebühren in Höhe von 194 Euro in Rechnung gestellt.

Auf Flur 025F des Kölner Südfriedhofs wurde die Gemeinschaftsanlage "Sternenfeld" für die Beisetzung von Tot- und Fehlgeborenen errichtet. Auf einer Rasenfläche wurde ein großes, sternförmiges Pflanzbeet angelegt, das durch die umgebenden Grabstätten eingerahmt wird.

Wir übernehmen die Errichtung und die pflegerische Unterhaltung dieser Gemeinschaftsgrabanlagen. Gemäß Paragraph 21 Absatz 3, Satz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln sind folgende Vorgaben bei der Nutzung der Gemeinschaftsgrabanlage zu beachten:

  • Auf den Grabstätten können Grabplatten mit den Maßen 50 mal 50 Zentimeter verlegt werden. Diese Grabplatten können farblich individuell gestaltet und beschriftet werden. Sie dienen zudem als Ablagefläche für Trauerbekundungen. Unmittelbar an der Steinplatte kann ein Grabkreuz aufgestellt werden. Ansonsten dürfen außerhalb der Grabplatten keine weiteren Gegenstände im Umfeld abgelegt beziehungsweise abgestellt werden.
  • In regelmäßigen Abständen entfernen Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung nach vorheriger Ankündigung durch einen Hinweis am Gräberfeld die Gegenstände, die außerhalb der beschriebenen Ablagemöglichkeiten abgelegt oder abgestellt werden. Zudem werden ausgebrannte Kerzenhüllen, verblühte Blumen beziehungsweise Pflanzen entfernt.

Beratungsangebot unserer Friedhofsverwaltung

Für Rückfragen zu den städtischen Sondergrabstätten für Tot- und Fehlgeborene und die weiteren Bestattungsmöglichkeiten sowie zur Abwicklung der Beisetzung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

  1. 0221 / 221-25108
  2. 0221 / 221-25124