Neben Einzelgräbern für Tot- und Fehlgeborene bieten wir auch die Beisetzung in thematisch gestalteten Gemeinschaftsgrabfeldern an. Für das Grabnutzungsrecht auf den Gemeinschaftsfeldern werden Gebühren in Höhe von derzeit 52 Euro erhoben. Die Beisetzung des kleinen Sarges wird mit Gebühren in Höhe von 194 Euro in Rechnung gestellt.
Auf Flur 034F des Kölner Nordfriedhofs wurde die Gemeinschaftsanlage "Fluss des Lebens" für die Beisetzung von Tot- und Fehlgeborenen errichtet. Die Beisetzungen erfolgen in einem aus Kieselsteinen angelegten Fluss. Trauerbekundungen können an einem zentralen Denkmal in Form eines Fisches abgelegt werden.
Wir übernehmen die Errichtung und die pflegerische Unterhaltung dieser Gemeinschaftsgrabanlagen. Gemäß Paragraph 21 Absatz 3, Satz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln sind folgende Vorgaben bei der Nutzung der Gemeinschaftsgrabanlage zu beachten:
- Als Andenken kann ein beschrifteter Kieselstein oder eine beschriftete Natursteinplatte bis zu einer Größe von 25 Zentimeter mal 15 Zentimeter an der jeweiligen Bestattungsstelle im Kieselsteinfluss abgelegt werden. Dort können ebenfalls ein Grablicht oder auch Schnittblumen eingebracht werden.
- Es wird gebeten, von zusätzlichen Dekorationsgegenständen im Kieselsteinfluss abzusehen, um das Gesamtbild und die Symbolik des aus Kieselsteinen bestehenden Bachlaufes zu erhalten. Weitere Trauerbekundungen können auf der Ablagefläche an der Fischskulptur der Gemeinschaftsanlage abgestellt werden.
- In regelmäßigen Abständen entfernen Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung nach vorheriger Ankündigung durch einen Hinweis am Gräberfeld die Gegenstände, die außerhalb der beschriebenen Ablagemöglichkeiten abgelegt beziehungsweise abgestellt werden. Zudem werden ausgebrannte Kerzenhüllen, verblühte Blumen beziehungsweise Pflanzen entfernt.
Beratungsangebot unserer Friedhofsverwaltung
Für Rückfragen zu den städtischen Sondergrabstätten für Tot- und Fehlgeborene und die weiteren Bestattungsmöglichkeiten sowie zur Abwicklung der Beisetzung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
- 0221 / 221-25108
- 0221 / 221-25124