Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Ihr Auto ist weg?
Es steht nicht mehr da,
wo Sie es abgestellt haben?
Dann wurde Ihr Auto vielleicht abgeschleppt.
Oder Ihr Auto wurde gestohlen.
Auf dieser Seite erklären wir,
was Sie tun können.
Und wie Sie Ihr Auto zurück bekommen.
Manchmal ist der Ordnungs- und Verkehrs-Dienst noch vor Ort.
Dann können Sie fragen:
Ob und wohin Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.
Oder Sie rufen bei uns an.
Service-Telefon: 02 21 / 22 13 20 00
Ordnungs- und Verkehrs-Dienst der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Sie können zu diesen Zeiten beim Service-Telefon anrufen:
Montag bis Donnerstag 7 bis 0 Uhr
Freitag 7 bis 1 Uhr
Samstag 9 bis 1 Uhr
Sonntage und Feiertage 9 bis 0 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten rufen Sie bitte die Polizei Köln.
Telefon-Nummer 02 21 / 22 90.
Wichtig:
Wenn die Polizei und der Ordnungs- und Verkehrs-Dienst
keine Infos zu Ihrem Fahrzeug haben,
dann wurde es vielleicht gestohlen.
Dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und Sie müssen den Diebstahl anzeigen.
Bitte rufen Sie immer zuerst beim
Ordnungs- und Verkehrs-Dienst an.
Telefon-Nummer: 02 21 / 22 13 20 00
Bitte fragen Sie nach:
- Welche Firma hat mein Fahrzeug abgeschleppt?
- Wo kann ich mein Fahrzeug abholen?
Wir geben Ihnen dann die Adresse von der Abschlepp-Firma.
Sie können dann bei der Abschlepp-Firma anrufen.
Und persönlich zur Abschlepp-Firma gehen.
Hier finden Sie eine Übersicht mit Abschlepp-Firmen in Köln.
Die Firmen schleppen für den Ordnungs- und Verkehrs-Dienst ab:
Firma Colonia
Mathias-Brüggen-Straße 68
50827 Köln-Ossendorf
Telefon: 02 21 / 95 68 60
Firma Schlimbach
Bergisch Gladbacher Straße 240
51063 Köln-Buchheim
Telefon: 02 21 / 96 44 490
Firma Christophorus
Höninger Weg 4 bis 10
50969 Köln-Zollstock
Telefon: 02 21 / 80 01 800
Telefax: 02 21 / 80 01 80 10
Firma Pahlke
Möhlstraße 28
51069 Köln-Dellbrück
Telefon: 02 21 / 96 84 740
Firma Pahlke
Hansestraße 9
51149 Köln-Gremberghoven
Telefon: 0 22 03 / 18 69 30 6
Wenn Sie das Auto bei der Abschlepp-Firma abholen wollen,
müssen Sie diese Papiere mitbringen:
- Ihren Personal-Ausweis
- den Fahrzeug-Schein vom abgeschleppten Fahrzeug.
Oder die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
Das ist ein Papier vom Amt.
Das Papier bekommen Sie von uns,
wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Amt anmelden.
Damit können Sie der Abschlepp-Firma zeigen:
Das Fahrzeug gehört mir.
Wichtig:
Sie können die Abschlepp-Kosten sofort bezahlen.
Das heißt: Sie zahlen sofort bei der Abschlepp-Firma.
Dann bekommen Sie Ihr Fahrzeug zurück.
Wenn Sie nicht sofort bezahlen,
bekommen Sie Ihr Fahrzeug nicht sofort zurück.
Dann entscheidet der Ordnungs- und Verkehrs-Dienst
was mit Ihrem Fahrzeug passiert.
Also: Ob Sie Ihr Fahrzeug zurück bekommen.
Oder ob Ihr Fahrzeug bei der Abschlepp-Firma bleibt.
Es gibt 3 Arten von Kosten,
wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde:
Das ist das Geld für die Abschlepp-Firma.
Die Kosten können Sie bezahlen,
wenn Sie Ihr Fahrzeug abholen.
Wie viel Sie bezahlen müssen,
hängt von vielen Fragen ab:
- Was für ein Fahrzeug haben Sie?
Zum Beispiel: Auto, Bus oder LKW. - Wann wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt?
- Wie lange steht Ihr Fahrzeug bei der Abschlepp-Firma?
Sie können bei der Abschlepp-Firma anrufen.
Und nach den Kosten fragen.
Wenn die Abschlepp-Firma beauftragt worden ist,
müssen Sie immer Geld bezahlen.
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug umparken,
bevor der Abschlepp-Wagen kommt.
Sie werden dann nicht mehr abgeschleppt.
Aber Sie müssen die Fahrt vom Abschlepp-Wagen bezahlen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgeholt haben,
bekommen Sie einen Brief von der Stadt Köln.
In dem Brief steht:
Wie viel Geld Sie bezahlen müssen
für den Ordnungs- und Verkehrs-Dienst.
Falsch Parken ist eine Ordnungs-Widrigkeit.
Das bedeutet:
Es ist gegen das Gesetz.
Sie bekommen dafür eine Strafe.
Sie bekommen eine Verwarnung.
Dann müssen Sie Verwarn-Geld zahlen.
Oder Sie bekommen eine Anzeige.
Dann müssen Sie eine Geld-Buße zahlen.
Wie viel Geld Sie bezahlen müssen,
steht im Brief von der Stadt Köln.
Die Höhe der Strafe ist immer unterschiedlich.
Allgemein gilt:
Sie müssen weniger Verwaltungs-Gebühren zahlen,
wenn Sie direkt bei der Abschlepp-Firma bezahlen.
Nein.
Sie müssen nicht ins Amt kommen.
Wir schicken Ihnen einen Brief nach Hause.
Dann müssen Sie uns das Geld überweisen.
Die Gesetze zum Abschleppen stehen hier:
Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetz Nord-Rhein-Westfalen
Paragraf § 77
Die Gesetze zu den Kosten für das Abschleppen stehen hier:
Kosten-Ordnung Nord-Rhein-Westfalen
Paragraf § 7a und § 11
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §
Hier können Sie das Gesetz im Internet lesen:
Adresse:
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Hilfen für Menschen mit Behinderung:
Es gibt Behinderten-Parkplätze.
Es gibt Aufzüge für Menschen im Rollstuhl.
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag
von 8 bis 12 Uhr
Sie können auch einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Dann müssen Sie sich nicht an die Öffnungs-Zeiten halten.
Service-Telefon:
Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9:30 bis 1 Uhr
Feiertag, 10 bis 24 Uhr
Telefon-Nummer:
02 21 / 22 13 20 00
Fax-Nummer:
02 21 / 22 12 72 09
Sie können uns auch eine Nachricht schreiben:
Stadt-Bahn-Linien 1 und 9
Haltestellen: Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule
Stadt-Bahn-Linien 3 und 4
Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena
Bus-Linien 150, 153 und 156
Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena
Bus-Linie 153
Haltestelle: Deutz-Fachhochschule
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13
Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe
Deutsche Bahn
Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe