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Ein Mädchen mit Ranzen und Schul-Tüte. © Reinhild Kassing

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.

Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

Das heißt:

Zum Schul-Jahr 2025 bis 2026

müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2018

und dem 30. September 2019 geboren sind.

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde,

dann müssen Sie es zur Schule anmelden.

Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

Einschulung bedeutet:

Ihr Kind geht zum 1. Mal in die Schule.

Ein geöffneter Brief-Umschlag und ein Papier. Auf dem Papier steht etwas geschrieben. © Reinhild Kassing

Sie bekommen eine Eltern-Benachrichtigung.

Das ist ein Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

Wichtig:

Sie dürfen die Schule selbst aussuchen.

Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

Eine Schule in der Nähe.

Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.

Welche Papiere muss ich mitbringen?

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Wann kann ich mein Kind anmelden?

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Wo kann ich mein Kind anmelden?

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Was muss ich vorher noch wissen?

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Kontakt

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Weitere Informationen

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