Die Gemeindeordnung NRW regelt, dass in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohner*innen ein Integrationsrat zu bilden ist beziehungsweise ein Integrationsausschuss gebildet werden kann. Der Rat und der Integrationsrat stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab.

Die Hauptsatzung der Stadt Köln besagt, dass der Integrationsrat in allen wichtigen Angelegenheiten hinsichtlich der Interessen der Kölner Migrant*innen zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen ist. Der Integrationsrat versteht sich als kommunale Interessenvertretung aller Menschen in Köln und kommunales Fachgremium zur Begleitung des Prozesses für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrant*innen.

Wir setzen uns dafür ein, dass ...

  • gleichberechtigte politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen in unserer Stadt selbstverständlich wird.        
  • in einer Stadt, die Heimat für Menschen aus vielen Ländern ist, eine interkulturelle Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung vorangetrieben wird. 
  • Projekte umgesetzt werden, die verhindern, dass Menschen ausgegrenzt, diskriminiert oder Opfer von Rassismus in unserer Stadt werden. 
  • in unserer Stadt ein differenziertes Bild von Migration, ihren Ursachen, Wirkungen und Chancen gezeichnet wird.       
  • Interkulturelle Zentren und Migrantenorganisationen in der Stadt finanziell unterstützt und gefördert werden. 
  • Geflüchtete in unserer Stadt eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung erfahren.
  • ein Kommunales Wahlrecht für langjährig hier lebende Nicht-EU-Bürger*innen eingeführt wird.
Mitglieder des Integrationsrates (2020 - 2025)