Förderung nach § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

Wir fördern die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Kölner Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind. Die Pauschale beträgt 2,15 Euro je Pflegestunde. Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten:

Antragsfrist

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Der Antrag ist vollständig bis spätestens zum 1. März des Antragsjahres einzureichen, beziehungsweise bei Neueröffnung bis spätestens 31. Dezember des Eröffnungsjahres.

Ihren Antrag können Sie über die Online Formulare oder per Post senden.

Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt und müssen abgelehnt werden. Da die Nachweispflicht über den fristgerechten Eingang im Zweifelsfall durch den Antragsteller zu erbringen ist, empfiehlt es sich bei einer Online-Übersendung die Eingangsbestätigung per E-Mail, bei einer Übersendung per Post den Rücksendeschein oder bei einer Übersendung per Fax den Faxbericht aufzubewahren.

Investitionskostenförderung im Bereich Pflege

Zum Antrag gehören:

  • Antragsvordruck
  • Testat einschließlich Berechnung 
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls Änderung)
  • Versorgungsvertrag (falls Änderung)

Nachweis der vertretungsberechtigten Personen

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Berechnungsgrundlage

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Bestätigung des Testates

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Mitteilungspflicht

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Versorgungsvertrag

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Auszahlung

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