Aktivistin mit einem Handabdruck am Mund, die Gewalt gegen Frauen demonstriert. Frau, die gegen häusliche Gewalt und Missbrauch mit Gruppe im Hintergrund protestiert. © iStock/jacoblund

Die Istanbul-Konvention heißt eigentlich "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Hierbei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bereits 2011 ausgehandelt wurde. Die Konvention schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und besonders gegen häusliche Gewalt.

Mit Inkrafttreten des Übereinkommens hat sich Deutschland 2018 verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. 

Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter*innen. Die Konvention zielt somit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. 

2024 haben wir eine Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen, die im Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern angesiedelt ist.

Bei der Umsetzung spielen insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle, die in den Bereichen Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen tätig sind. Deshalb sind die Vertragsstaaten gemäß der Konvention rechtlich verpflichtet, deren Arbeit anzuerkennen, zu fördern, zu unterstützen und eine wirksame Zusammenarbeit mit ihnen aufzubauen.

Die offiziellen englischen Texte sowie die deutschen Übersetzungen der Istanbul-Konvention und des erläuternden Berichts können Sie hier abrufen:

Istanbul-Konvention