Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen der nachfolgenden Art. Selbstverständlich können Sie mehrere Bereiche adressieren:
- Ausbau der aufsuchenden mobilen, medizinischen und psychiatrischen Versorgung sowie der aufsuchenden Streetwork, insbesondere in Vernetzung mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und einer Lebensraumorientierung. Eine inhaltliche Anbindung an die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen ist hierbei sicherzustellen.
- Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niederschwelligen Zugangs zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit. Die Fördersumme in diesem Bereich ist auf maximal 10.000 Euro je Einzelmaßnahme begrenzt.
- Unterstützung der Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen Hilfeleistungen, zum Beispiel durch ein Transferangebot zu Notschlafstellen.
- Ergänzung der bestehenden Angebote für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen. Dazu können zum Beispiel die medizinische Versorgung von Tieren oder besondere Unterbringungsangebote für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen Erkrankungen zählen.
- Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion und Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen.
- Ergänzung des vorhandenen Systems der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen in Obdachlosigkeit um 24/7-Leistungen. Bei der Gestaltung von rund um die Uhr zugänglichen Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den vorhandenen Leistungen, insbesondere der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Lebensräumen sind ebenfalls einzubeziehen.
Das Gesamtbudget des Förderprogramms von 1.000.000 Euro verteilt sich wie folgt auf diese Schwerpunkte:
- Förderschwerpunkt 1: 250.000 Euro
- Förderschwerpunkt 2: 100.000 Euro
- Förderschwerpunkte 3 bis 6: 650.000 Euro
Wir gewähren für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderungen als einmaligen Zuschuss.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt.
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen notwendig sind, können Sie auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragen.