Seit dem 1. April 2016 gibt es die Gesundheitskarte

Seit dem 1. April 2016 werden Sie, 

  • nach Ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und
  • wenn Sie Köln als Flüchtling zugewiesen sind,

automatisch bei der Krankenkasse "DAK-Gesundheit" angemeldet. Von dort erhalten Sie eine Gesundheitskarte. Hiermit können Sie im Krankheitsfall eine Arztpraxis aufsuchen und sich bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen dort behandeln lassen.

Außerdem können Sie Leistungen, wie beispielsweise Schutzimpfungen oder medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, erhalten.

Welche Behandlungen für Sie im Einzelnen ohne Zuzahlung geleistet werden können, regelt § 4 im Asylbewerberleistungsgesetz.

Bis Sie die Gesundheitskarte erhalten, wird Ihnen vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ein vorläufiger Behandlungsschein ausgehändigt. Mit diesem können Sie, wie mit der Gesundheitskarte, ärztliche Behandlungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Anspruch nehmen.

Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerberleistungsgesetz

Informationen zur gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland sowie einen mehrsprachigen Ratgeber "Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland":

Bundesministerium für Gesundheit - Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende

Mehrsprachiges Angebot für die gesundheitliche Aufklärung zur sexuellen Gesundheit:

Zanzu - mein Körper in Wort und Bild

Angebote zur medizinischen Versorgung

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