Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchgüter ihres Haushaltes, Gesundheits- oder Körperpflege?
Ein neues Gesetz regelt den Anspruch auf Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch (SGB II und SGB XII) für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Seit dem 1. Juni 2022 können Sie Grundsicherung vom Jobcenter (SGB II) oder von unserem Sozialamt bei der Stadt Köln (SGB XII) erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Welche Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist insbesondere von Ihrem Alter abhängig. Außerdem müssen bestimmte Dokumente des Ausländeramtes vorliegen.
Eröffnung eines Basiskontos bei einer Bank
Sie wollen ein Basiskonto bei einer deutschen Bank eröffnen?
Um bei einer deutschen Bank ein Basiskonto zu eröffnen, ist die Überprüfung der Identität erforderlich.
Zum Nachweis der Identifikation ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein gültiger ukrainischer Personalausweis ("Identity Card") bereits ausreichend. Eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Basiskonten dienen grundlegenden Bankdienstleistungen zur Bargeldversorgung und können zum Beispiel bei den kommunal getragenen Sparkassen eröffnet werden.
Erkundigen Sie sich bitte über die konkreten Anforderungen und Bedingungen bei den jeweiligen Bankfilialen im Kölner Stadtgebiet.
Umtauschmöglichkeit von ukrainischer Währung
Ab dem 24. Mai 2022 können Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Ihre Hryvnia-Banknoten in Euro umtauschen.
Welche Banken und Sparkassen an diesem Umtauschprogramm teilnehmen, können Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums erfahren. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite.