Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit haben wird Ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Grund dafür ist die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Es wird in dem Fall keine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Sie können sich über den unten stehenden Link eigenständig eine Bescheinigung darüber herunterladen, die Sie als Nachweis zum Beispiel bei Behörden, Arbeitgeber*innen oder im sonstigen Bedarfsfall vorlegen können. Bitte tragen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie die Nummer Ihres Aufenthaltstitels in die Bescheinigung ein. Die Nummer Ihres Aufenthaltstitels finden Sie oben rechts auf Ihrer elektronischen Aufenthaltskarte beziehungsweise auf Ihrem Klebeetikett. 

Bescheinigung über die weitere Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz

Hier finden Sie die Nummer Ihres Aufenthaltstitels:

Aufenthaltstitel (elektronisch) © Bundesministerium des Innern
Aufenthaltstitel-Etikett © Bundesministerium des Innern