Vom Antrag bis zur Entscheidung
Das Schiedsverfahren verläuft zügig und die Kosten sind gering. Großartiger Papierkrieg bleibt Ihnen erspart!
Das Verfahren wird eingeleitet durch einen einfachen Antrag, in dem die Namen und Anschriften der Parteien sowie der Streitgegenstand festgehalten werden. Sie können den Antrag schriftlich bei der Schiedsperson einreichen, die Angelegenheit dort aber auch mündlich zu Protokoll geben.
Ein Link zu einer Übersicht der Schiedspersonen in Köln befindet sich am Ende dieser Seite.
Die Schiedsperson setzt einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien in der Privatwohnung der Schiedsperson erscheinen. Bleibt eine Partei dem Termin ohne ausreichende Entschuldigung fern, kann in Privatklagesachen ein Ordnungsgeld von der Schiedsperson verhängt werden.
Eine Auflistung, was unter Privatklagesachen fällt, befindet sich auf unserer Seite "Wann können Schiedspersonen helfen?", siehe Link am Ende dieser Seite.
Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien können sich in Gegenwart der Schiedsperson aussprechen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau nehmen sich Zeit, Ihnen und Ihrem Gegenpart zuzuhören und versuchen, die bestehenden Spannungen abzubauen.
Wird im Gespräch Einigkeit erzielt, wird ein Vergleich schriftlich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist der Vergleich übrigens genau so bindend und wirksam wie ein gerichtliches Urteil.
Verläuft der Schlichtungsversuch ohne eine gemeinsame Einigung, wird
- in Streitigkeiten unter Bürgerinnen und Bürgern eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit ausgestellt. Erst damit können Sie Klage erheben.
- in Strafsachen auf Antrag eine Sühnebescheinigung über den erfolglosen Schlichtungsversuch ausgestellt. Damit können Sie einen Strafantrag für eine Privatklage bei Gericht stellen.
Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt 20 Euro. Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gesamtgebühr 30 Euro. In Einzelfällen kann sie bis zu 50 Euro betragen, je nach Aufwand. Hinzu kommen eventuelle Auslagen der Schiedsperson, wie Portokosten.