Ab 7. Februar 2025 gilt es freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr

Im Bereich des Brüsseler Platzes und der unmittelbar umgebenden Anliegerbereiche sammeln sich, insbesondere in den warmen Monaten und an den Wochenenden, immer wieder große Menschenmengen an, von denen durch die normale Unterhaltung, nicht nur durch lautes Grölen und Johlen, erhebliche Lärmimmissionen ausgehen. Das Stimmengewirr kommt durch die dichte Bebauung so laut bei den Anwohnenden an, dass sie in der Nacht keine Ruhe finden können. Die Lärmwerte sind teilweise so hoch, dass sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Nach einem langen Gerichtsprozess und vielen Maßnahmen, die nicht den gewünschten Erfolg brachten, hat ein Gericht nun entschieden: Wir sind verpflichtet, für die Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr zu sorgen. Diesem Urteil kommen wir mit einem nächtlichen Verweilverbot nach.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist die gesetzliche Grundlage für das Verweilverbot auf dem Platz und in den unmittelbar umliegenden Anliegerstraßen?
