Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Sie eine Akte nur dann einsehen, wenn Sie Eigentum an einem der unmittelbar angrenzenden Grundstücke haben oder selbst bauen. 

Falls Sie als Nachbareigentümer*in Akteneinsicht zum laufenden Verfahren nehmen wollen, nutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular. Wir informieren Sie gerne darüber, was möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie dann der Ablauf ist.

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