Beendete erneute Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfes

Ziel ist es weiterhin, am Standort ein urbanes Gebiet mit Wohnbauflächen sowie Einzelhandel und Büros festzusetzen.

Veröffentlicht im Amtsblatt 43, 27. Oktober 2021
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Informationen zum Verfahren

Geltungsbereich des Bebauungsplans Sechtemer Straße/Bonner Straße in Köln-Raderberg © Stadt Köln

Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 67424/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße in Köln-Köln-Raderberg Arbeitstitel: Sechtemer Straße/Bonner Straße in Köln-Raderberg  

Ziel der Planung ist weiterhin, durch die Festsetzung eines urbanen Gebietes am Standort Wohnbauflächen sowie Einzelhandel und Büros zu entwickeln.

Die Änderung betrifft die Straßenbegrenzungslinie, welche im Bereich des zukünftigen Erschließungsvertrages nunmehr im süd-östlichen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgesetzt wird. Da mit den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfes erforderlich.  

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 67424/03 mit Begründung haben wir vom 4. November bis 18. November 2021 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln durchgeführt.

Das Offenlageverfahren haben wir wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.  

Weitere Informationen

Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Aufstellungsbeschluss, Pläne und Erläuterung Informationen zum Bauleitplanverfahren erhalten Sie beim Stadtplanungsamt

Telefon: 0221 / 221-27141