Veröffentlichung des Bebbaungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2024
Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen.
Vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen ab 23. Februar 2025 hier zur Verfügung.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen ab 23. Januar 2025 hier zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 0,9 Hekatar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die Grünfläche "Klimapark"
- im Osten durch die Bebauung entlang der Vogesenstraße
- im Süden durch die Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen
- im Westen durch die Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/ Robert-Perthel-Straße.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) für Wohnzwecke zu entwickeln. Der im gültigen Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche dargestellte Planbereich grenzt unmittelbar an eine bereits bestehende Wohnnutzung entlang der Straße Am Bilderstöckchen sowie der Wohnsiedlung des Stadtteils Bilderstöckchen an. Damit wird beabsichtigt, weiteren Wohnraum zu schaffen, welcher sich im engen räumlichen Zusammenhang bereits bebauter, bestehender Siedlungsstrukturen befindet. Die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die bislang dargestellte "Grünfläche" künftig als "Wohnbaufläche" darzustellen.
Die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen" durchgeführt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der 248. Änderung des FNP "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 23. Januar 2025 bis 24. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-26927 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Sport und den maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109
- Schalltechnische Stellungnahme zum Lärmschutz an der geplanten öffentlichen Spielplatzfläche
- Schalltechnische Untersuchung zum Nachbarschaftslärm (Tiefgaragenzufahrt, Stellplätze, Wärmepumpen)
- Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
- Überflutungsprüfung für das Auftreten eines Starkregenereignisses
- Nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung zur Altablagerung im Boden
- Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen gemäß 39. BImSchV
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II)
- Grünordnungsplan
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
- Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Altlasten, Wasser: Oberflächenwasser und Grundwasser, Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge, Hochwasserbelange, Luft: Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm, Erschütterungen, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).
Köln, den 20. Dezember 2024
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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