Aufhebung eines Beschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. März 2022
Ziel ist es, das bestehende Planungsrecht beizubehalten.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Einleitungsbeschluss vom 30. März 2017 aufzuheben. Das bestehende Planungsrecht – Bebauungsplan 70490/02 vom 7. August 1964 – wird beibehalten, sodass eine Bebauung der Blockinnenbereiche unzulässig bleibt.
Weitere Informationen
Beschluss zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Beschluss über die Einleitung eines BebauungsplanverfahrensTelefon 0221 / 221-32785