Aufhebung von einem Fluchtlinienplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Januar 2014
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 8003 für einen Bereich, beschränkt auf die Ostseite der Oranienstraße und der Schulstraße zwischen Bennoplatz und Regensburger Straße sowie der Westseite der Regensburger Straße zwischen Schulstraße und einem Punkt circa 45 Meter vor der Olpener Straße in Höhenberg.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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