Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Es wird unterschieden zwischen dem

  • vorbereitenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, und
  • verbindlichen Bauleitplan, dem Bebauungsplan.

Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets erforderlich ist.

Schritt 1 – Der Aufstellungsbeschluss

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Es werden Notizen gemacht © panthermedia.net/Dmitriy Shironosov

Das eigentliche förmliche Verfahren beginnt in der Regel mit einem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss. Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.

Ein Hinweis auf die Bekanntmachung erfolgt auch auf unseren Internetseiten.

Aufgaben, Mitglieder, Tagesordnungen und Niederschriften des Stadtentwicklungsausschusses Informationen zum Amtsblatt, das jeden Mittwoch erscheint Aktuell eingeleitete Bebauungsplanverfahren

Schritt 2 – Planungskonzept und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

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Schritt 3 – Planentwurf und öffentliche Auslegung

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Schritt 4 – Satzungs- oder Feststellungsbeschluss

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Schritt 5 – Inkrafttreten

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Auch andere Verfahren sind möglich

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Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

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