Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Es wird unterschieden zwischen dem
- vorbereitenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, und
- verbindlichen Bauleitplan, dem Bebauungsplan.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets erforderlich ist.

Das eigentliche förmliche Verfahren beginnt in der Regel mit einem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss. Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.
Ein Hinweis auf die Bekanntmachung erfolgt auch auf unseren Internetseiten.