Einleitung eines Bebauungsplans und Aufhebung der Einleitung des Verfahrens zur Änderung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. August 2018
Ziel ist es, Wohnbauflächen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für die Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstücke 621, 619, 623, 680 - Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des vom Stadtentwicklungsausschuss am 29. April 2003 gefassten Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nummer 66437/04 für das Gebiet zwischen der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 621, Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), sowie der westlichen, nördlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 619, Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), in Köln-Neustadt/Süd - Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd - aufzuheben.