Erweiterung eines Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 13. April 2011

Ziel der Erweiterung ist es, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Begründung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 8. Juli 2010 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch betreffend den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Altstadt/Süd.

Der Aufstellungsbeschluss vom 8. Juli 2010 wird um die Grundstücke im Bereich Ecke Severinstraße/Löwengasse (Flurstücke 748, 750/43, 749, 43/1, 500, 844, 502, 504, 756, 756, 757, 758) in Altstadt/Süd erweitert.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-22864, Zimmer 09.C 21

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt